Brauche ich eine Baugenehmigung für ein Lagerzelt in der Schweiz?

Für den Bau eines Lagerzelts in der Schweiz ist eine gültige Baugenehmigung erforderlich. Unser Unternehmen Hallen Schwarzmann plant, fertigt und montiert seit über 30 Jahren massgeschneiderte Lagerzelthallen sowie Zelthallen mit feuerverzinkten Stahlkonstruktionen, die nach den Wünschen der Kunden angepasst werden.

Mit unserer umfangreichen Erfahrung und Fachkompetenz unterstützen wir Sie beim Erwerb der Baugenehmigung und bieten umfassende Unterstützung sowie die erforderliche Dokumentation.

In den letzten 20 Jahren haben wir über 2.100 Stahlhallen in 25 Ländern montiert, davon über 100 in der Schweiz.

 

Großes Lagerzelt mit Türen

Lagerzelt in Österreich benötigt eine Baugenehmigung

Überprüfung der Bebaubarkeit Ihres Grundstücks

Bevor Sie mit dem Bauprozess einer Lagerzelt beginnen, ist es von entscheidender Bedeutung, die Bebaubarkeit des Grundstücks, auf dem Sie bauen möchten, zu überprüfen. Im Raumplan Ihrer Gemeinde ist die Zweckbestimmung der einzelnen Grundstücke festgelegt, die Sie entweder in diesem Plan oder in einem eventuell vorhandenen Bebauungsplan einsehen können. Diese Pläne enthalten verbindliche Bestimmungen und Einschränkungen, die festlegen, welche Art von Bauwerk auf einem bestimmten Grundstück errichtet werden darf.

Ohne diese Details kann nicht mit Sicherheit beurteilt werden, ob auf Ihrem Grundstück der Bau einer Lagerzelt zulässig ist. Dies gilt auch für andere Objekte wie Häuser, Produktionshallen, Geschäftsgebäude usw. Die Vorschriften variieren zudem von Kanton zu Kanton, weshalb es wichtig ist, sich vor Beginn des Projekts detailliert über die spezifischen Bauvorschriften für Hallen zu informieren.

Das Verfahren zur Erlangung einer Baugenehmigung für ein Lagerzelt in der Schweiz

Das Verfahren zur Erlangung einer Baugenehmigung für Lagerzelte in der Schweiz kann je nach Kanton oder Gemeinde unterschiedlich sein. In den meisten Fällen wird der Antrag auf Baugenehmigung von einem Architekten, Bauleiter oder einem beauftragten Ingenieur vorbereitet, der direkt vom Investor engagiert wird. Der Antrag wird in der Regel bei der zuständigen Gemeindeverwaltung oder dem kantonalen Bauamt eingereicht.

Hallen Schwarzmann GmbH kann Ihnen statische Berechnungen, Hallenpläne im PDF- und DWG-Format sowie technische Daten zur Plane liefern. In der Verhandlungsphase erstellen wir auch 3D-Bilder, die Ihnen eine präzise Vorstellung davon vermitteln, wie die neue Halle aussehen wird. Diese 3D-Bilder sind auch für den Architekten nützlich, der das Design des Projekts schon in der Entwicklungsphase anpassen kann, was einen schnelleren und reibungsloseren Ablauf des offiziellen Projektstadiums ermöglicht und damit Kosten für den Investor spart.

In der Schweiz kann der Prozess zur Erlangung einer Baugenehmigung je nach Komplexität des Projekts und der Bearbeitungsgeschwindigkeit der zuständigen Behörden zwischen einem und zwei Jahren dauern.

 

Es ist wichtig, diesen Zeitraum bei der Planung Ihrer Halle im Voraus zu berücksichtigen, da in dieser Zeit auch andere Phasen des Projekts, wie die Erstellung von Unterlagen, die Bestellung von Materialien und andere Bauvorbereitungen, stattfinden können. Unser erfahrenes Team steht Ihnen während dieses Prozesses zur Seite und sorgt dafür, dass das Projekt reibungslos und effizient abläuft.

Die Kosten für die Erlangung einer Baugenehmigung für Lagerhallen in der Schweiz

Die Kosten für die Erlangung einer Baugenehmigung für Ihre neue Halle können im Voraus nicht genau bestimmt werden. Sie variieren je nach Art des Baus, der zuständigen Behörde und dem Standort der Halle. Es wird empfohlen, sich vorab mit dem zuständigen Bauamt in Verbindung zu setzen. Die Kosten für die Projektplanung werden individuell mit dem Architekten vereinbart.

Bau einer Halle ohne gültige Baugenehmigung

Der Bau einer neuen Halle ohne Baugenehmigung in der Schweiz wird nicht empfohlen. Die Hallen Schwarzmann GmbH wird keine Halle ohne gültige Genehmigung liefern oder aufbauen, da ein solcher Bau illegal ist und zu hohen Geldstrafen sowie einem Reputationsschaden für unser und Ihr Unternehmen führen kann. Im Falle eines Hallenbaus ohne Baugenehmigung in der Schweiz besteht das Risiko von Geldstrafen und einer erzwungenen Entfernung der Halle durch die zuständigen Behörden.

FAQ – Die häufigsten Fragen